Sachkundenachweis Katzenhaltung nach § 11 TierSchG Abs. 1 Nr, 3, 5, und 8a

Hurra, ich habe am 07.10.2018 die Prüfung für den Sachkudenachweis Katzenhaltung bestanden.

Es war ein sehr anstrengendes Seminarwochenende gewesen. Aber es hat sich gelohnt, in zweierlei Hinsicht. Ich konnte mir noch viele interessante Kenntnisse über die Katzenhaltung „mitnehmen“ und habe meine Urkunde zur Prüfung erhalten.

Ich bin sehr stolz darauf, diesen Nachweis zu haben.

Genauso freut es mich, dass das Veterinäramt in Bergheim so zufrieden mit meinen Tieren und meiner Haltung gewesen ist. Es gab rein gar nichts zu beanstanden. Und ehrlich gesagt, ist mir das viel, viel mehr wert!!!

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